Die Karl-Jaberg-Stiftung vergibt Druckkostenbeiträge an begabte junge Wissenschaftler*innen, wobei in erster Linie Absolvent*innen der Romanistik berücksichtigt werden sollen. In zweiter Linie können andere Sprachwissenschaftler*innen, in dritter Linie andere Absolvent*innen der philosophisch-historischen Fakultät gefördert werden. Das heisst, dass sich jede Person um einen Beitrag bewerben kann, die an der Philosophisch-historischen Fakultät Bern das Doktorexamen abgelegt oder die venia docendi erlangt hat. Die Förderung darf nicht zu einem Verdienst etwa durch Verkaufsbeteiligung führen. Die Höchstförderung liegt unter der Eigenbeteiligung.
I. Wer kann gefördert werden?
Absolvent*innen der Romanistik und anderer Fächer, die ihre Dissertation oder Habilitation an der Phil.-hist. Fakultät abgeschlossen haben mit dem Prädikat summa cum laude, insigni cum laude oder magna cum laude in der Dissertation bzw. die venia docendi erlangt haben.
II. Unterlagen für den Antrag
- Manuskript in 2-facher Ausfertigung (Ausdruck) oder elektronischer Form
- Detaillierter Kostenvoranschlag der Druckerei und Verlagsvertrag
- Angabe über bereits erhaltene oder anderswo beantragte Druckbeiträge
- Bei Dissertationen: beide Gutachten
- Bei Habilitationen: Doktordiplom, Verzeichnis der Publikationen
III. Termine & Verpflichtungen
Für die Einreichung des Antrags: 31. März und 30. September. Die Entscheidung folgt je etwa einen Monat später.
Verpflichtung bei Gewährung eines Druckkostenzuschusses: Erwähnung der Förderung durch die Jaberg-Stiftung vorne im Buch. Zwei Exemplare des gedruckten Werkes gehen an den Stiftungsrat.