Plagiat

Werden in schriftlichen Arbeiten oder in Referaten Paraphrasierungen eines Textes oder die Übernahme einer Argumentation ohne Quellenangabe verwendet, liegt ein Plagiat vor. Sowohl die komplette Übernahme eines Textes oder einzelner Textabschnitte als auch die Verwendung fremder Ideen, Argumentationen oder Fakten ohne Quellenangabe sind verboten und werden geahndet.

Wird eine schriftliche Arbeit oder ein Referat als Plagiat erkannt, wird sie mit der Note 1 bewertet. Die Dozierenden sind verpflichtet, die betreffende Person der Institutsleitung und der Studienkoordination zu melden. Die Institutsleitung entscheidet, ob ob der Fall gemäss Artikel 4 Absatz 3 der „Richtlinien der Universitätsleitung betreffend das Vorgehen bei Plagiaten“ vom 28. August 2007 und 3. Juli 2012 dem Dekanat zu melden ist. In gravierenden Fällen muss mit dem Ausschluss aus der Universität Bern gerechnet werden.