- Ein extracurricularer Minor muss dem Minor-Studienplan des jeweiligen Studienprogramms entsprechen.
- Der zusätzliche Minor darf das reguläre Studium nicht beeinträchtigen und gilt nicht als Begründung für eine Studienzeitverlängerung (RSL 21, Art. 13).
- Ein extracurricularer Minor erscheint nicht auf dem Diplom, wird aber im Diploma Supplement ausgewiesen.
Möchten Sie einen extracurricularen Master Minor absolvieren, ohne vorgängig einen entsprechenden Bachelor Minor absolviert zu haben, müssen Sie in den Master Minor eingestuft werden. In diesem Fall kann das Institut Zusatzleistungen aus dem entsprechenden Bachelorprogramm verlangen.