An der Universität Bern immatrikulierte Studierende auf Bachelor- und Masterstufe können ein Gesuch um Studienzeitverlängerung einreichen.
- Bachelor: im 9. Semester
- Master: im 8. Semester
Ausschlaggebend ist das Major-Fach. Für den Minor müssen Sie kein zusätzliches Gesuch einreichen.
Wichtig: Erst muss das Institut Ihres Major-Faches (i.d.R. die Studienfachberatung oder das Sekretariat) das Gesuch mit Stempel und Unterschrift bewilligen.
Legen Sie dem Gesuch einen Brief mit der weiteren Studienplanung bei; die Studienberatung Ihres Instituts muss diesen unterzeichnen.
Das Formular "Gesuch zur Studienzeitverlängerung" finden Sie hier. Auf dem Formular finden Sie auch die Fristen (i.d.R.: 10. Januar bzw. 10. Juni).
Sobald das Dekanat die Studienzeitverlängerung genehmigt, werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt. Dies kann evtl. einige Wochen dauern.
Sollten Sie sich unsicher sein in welchem Semester Sie (im Major resp. insgesamt) studieren: im Selfservice können Sie Ihre Studiengeschichte herunterladen.