Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Doktorat an der Philosophisch-historischen Fakultät.
Es gibt zwei Arten von Doktoratsstudium: ein freies Doktorat oder die Teilnahme an einem strukturierten Doktoratsprogramm der Graduate Schools am Walter Benjamin Kolleg und dem Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung.
Sie können sich jederzeit zum Doktorat anmelden.
Zulassung zum Doktorat
Sie verfügen über einen Master oder gleichwertigen Studienabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität. Die Note muss mindestens gut sein. Sie erfüllen die Voraussetzungen des Promotionsreglements der Phil.-hist. Fakultät.
Im ersten Schritt nehmen Sie Kontakt mit der/dem gewünschten Betreuende*n ihrer Dissertation auf. Bei Fragen hilft Ihnen das Institut oder Dekanat gerne weiter. Wenn Sie eine*n Betreuer*in gefunden haben, füllen Sie gemeinsam das Anmeldeformular aus (Institutsstempel und professorale Unterschrift nicht vergessen): Es gibt je ein Formular für Bewerber*innen mit und ohne Master einer Schweizer Universität oder Eidgenössischen Technischen Hochschule.
Wenn Sie über einen Schweizer Master verfügen, reichen Sie alle Dokumente direkt bei der zuständigen Person am Dekanat ein (siehe unter Kontakt resp. "bei weiteren Fragen").
Melden Sie sich gleichzeitig online bei der ZIB an.
Wenn Sie nicht über einen Schweizer Master verfügen, reichen Sie alle Dokumente zur Prüfung bei der ZIB ein. Melden Sie sich gleichzeitig online bei der ZIB an.
Das Collegium Decanale entscheidet über die Zulassung zum Doktorat, die ZIB informiert Sie schriftlich über den Entscheid. Die Bearbeitung des Zulassungsgesuchs kann bis zu einem Monat in Anspruch nehmen.
Prüfungsberechtigung/Betreuung
Die Prüfungsberechtigung ist geregelt im Promotionsreglement Art. 8.1. Folgende Personen dürfen Dissertationen betreuen:
- ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen der Fakultät
- Dozierende I und Assistenzdozierende tenure track (wenn sie habilitiert sind)
- Nichthabilitierte Assistenz- und SNF-Professuren: auf Antrag
- Advanced Postdocs und Senior Research Assistants
- Privatdozierende der Fakultät
Sollen andere Fakultätsmitglieder die Promotion betreuen, muss die oder der Betreuende für jede Dissertation ein Gesuch um Erteilung einer Prüfungsberechtigung an das Collegium Decanale richten. Dies geht bequem online.
Doktoratsvereinbarung
Wenn Sie zum Doktorat zugelassen werden, müssen Sie gemeinsam mit Ihrer*m Betreuer*in eine Doktoratsvereinbarung treffen. Diese müssen Sie spätestens drei Monate nach Beginn Ihres Doktoratsstudiums im Dekanat hinterlegen.
Doppeldoktorat/Cotutelle
Informationen zum Doppeldoktorat finden Sie hier.