Das Fakultätsreglement definiert in Artikel 13 und 14 Zusammensetzung und Aufgaben des Collegium Decanale:
Es koordiniert die Arbeit der Kommissionen der Fakultät, beschliesst über die Verwaltung der Personal- und Finanzmittel der Fakultät, bewilligt Lehraufträge, erteilt Berechtigungen in Vertretung des Fakultätskollegiums (Prüfungsberechtigungen, Berechtigung zur Durchführung von Leistungskontrollen, Berechtigung zur Betreuung von Bachelor-, Masterarbeiten oder Doktoraten, in dringenden Fällen und ausnahmsweise während der vorlesungsfreien Zeit, Annahme oder Ablehnung von Masterarbeiten oder Doktoraten in Vertretung des Fakultätskollegiums), entscheidet über fachlich-inhaltliche Fragen zur Anrechnung an resp. Zulassung zu Studienprogrammen und zu Prüfungen, bewilligt Minor-Studien an anderen Universitäten und bearbeitet weitere Geschäfte, die ihm das Fakultätskollegium überträgt.