Philosophisch-historische Fakultät

Finanzielle Unterstützung

Exkursionen

Die Fakultät unterstützt pro Kalenderjahr eine Exkursion unter der Leitung von: Professor*innen und Professoren, Dozierenden, Oberassistierenden und Assistierenden.

Die Fakultät unterstützt in der Regel keine eintägigen Exkursionen.

Bitte melden Sie die Exkursion bis am 30. April am Dekanat an, ein Formular finden Sie am Ende dieser Website.

Die Abrechnung der Exkursion muss bis 2 Monate nach Ende der Exkursion beim Dekanat eintreffen, ansonsten verfällt der Anspruch.

Sie können Exkursionen über Grund- und/oder Drittmittel finanzieren. Alle Ausgaben müssen durch die Beiträge der Studierenden und den Fakultätsbeitrag gedeckt sein. Reichen diese Mittel nicht aus, können Sie den restlichen Betrag ausnahmsweise über den Institutskredit begleichen.

Das Dekanat überweist Ihrem Institut den Fakultätsbeitrag per Kreditmanager als Grundmittel. Studierende zahlen ihre Beiträge auf ein Bankkonto (bei Instituten mit sehr vielen Exkursionen) oder auf ein Drittmittelkonto des Instituts (Antrag an die Finanzabteilung zur Rechnungsstellung).

Beiträge

Die Fakultät fördert Studierende und Begleitpersonen:

Studierende müssen an der Universität Bern immatrikuliert sein. Die Fakultät unterstützt Studierende der HKB und des BENEFRI-Netzwerks gemäss der Rahmenvereinbarungen gleich.

Die Fakultät unterstützt maximal so viele Begleitpersonen pro Exkursion:

  • 1 bei Exkursionen mit bis zu 12 Studierenden
  • 2 bei Exkursionen mit 13-24 Studierenden
  • 3 bei Exkursionen mit mehr als 24 Studierenden

Institute können aus eigenen Mitteln weitere Begleitpersonen finanzieren. Privatdozierende, assoziierte Professor*innen und Assistenzprofessor*innen ohne eigene Betriebsmittel können beim Collegium Decanale finanzielle Unterstützung für zusätzliche Begleitpersonen beantragen.

Entstehen für Betreuungspersonen vor und/oder während der Exkursion Ausgaben, gibt es folgende Möglichkeiten:  

  • Bargeldvorschuss, Abrechnung nach der Exkursion
  • Privater Vorschuss, Abrechnung per Spesenrückerstattung

Abrechnung Fakultätsbeitrag

Beiträge für Exkursionen von zwei und mehr Tagen bei einem Selbstbehalt von 50% (die effektiven Kosten müssen ausgewiesen sein):

  • pro Studierender/m und Tag maximal CHF 50.- bei Auslandsreisen
  • pro Studierender/m und Tag maximal CHF 30.- bei Inlandsreisen
  • pro Studierender/m und Exkursion maximal CHF 600.-
  • pro Begleitperson und Tag maximal CHF 26.-
  • pro Begleitperson und Exkursion pauschal CHF 300.- (Exkursionen von 2-3 Tagen) oder CHF 500 (Exkursionen von 4 und mehr Tagen)

Die Abrechnung muss enthalten:

  • Namensliste der Studierenden
  • Namensliste der Begleitpersonen
  • 1 Satz Belege der Kosten für Studierende
  • Alle Belege der Kosten für Begleitpersonen

Rückzahlung an Studierende

Institute mit eigenem Bankkonto können Restbeträge der Studierendeneinzahlungen selbst und direkt zurückbezahlen. Die Finanzabteilung übernimmt Rückzahlungen für Institute ohne eigenes Bankkonto.

Unfallversicherung

Reguläre Studierende, Doktorierende, Hörerinnen und Hörer sind bei Unfällen, die sich in den Räumlichkeiten der Universität Bern bzw. auf geführten Exkursionen ereignen, subsidiär unfallversichert. Gedeckt sind also nur Kosten, die nicht von der eigenen obligatorischen Unfallversicherung übernommen werden.

Unfallformulare erhalten Sie am Infopoint der Abteilung Zulassung, Immatrikulation und Beratung oder per Post.

Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat.