Auf begründeten Antrag der Assistenzprofessor*innen ohne tenure track, der assoziierten Professor*innen, Dozent*innen I und Assistenzdozent*innen mit tenure track stehen pro Jahr 65 Personalpunkte (PP) für die projektbezogene Zuteilung von Hilfsassistenzen zur Verfügung. Die Forschungs- und Nachwuchsförderungskommission der Fakultät entscheidet zweimal pro Jahr über die Anträge.
Bedingungen
Pro Antrag bewilligt die Kommission maximal 4 PP für klar umrissene und zeitlich begrenzte Projektarbeiten, die durch Hilfsassistenzen zu bewältigen sind. Diese umfassen:
- Vor- und Nachbereitungsarbeiten von Tagungen und Konferenzen, Forschung, Vorbereitungsarbeiten für Publikationen, etc.
- Eine zeitlich begrenzte Entlastung von Assistenzprofessor*innen, assoziierten Professor*innen, Dozent*innen I und Assistenzdozent*innen mit tenure track im Rahmen von Lehrveranstaltungen, u.a. bei der Durchführung von Leistungskontrollen zu Veranstaltungen mit hohen Studierendenzahlen.
Die Kommission spricht keine Mittel für Projektarbeiten innerhalb laufender Drittmittelprojekte.
Die Kommission behandelt bevorzugt Anträge von Assistenzprofessor*innen, assoziierten Professor*innen, Dozent*innen I und Assistenzdozent*innen mit tenure track, denen aus Instituts- oder Fakultätsmitteln keine Hilfsassistenz finanziert ist.
Eine antragsberechtigte Person kann pro Eingabetermin eine Massnahme und damit pro Jahr zwei Massnahmen beantragen. Die Kommission bewilligt zweite Massnahmen nur, wenn anderweitig weniger Punkte als vorhanden beantragt wurden.
Antrag
Sie können den Antrag bequem elektronisch stellen. Bitte beschreiben Sie kurz das Projekt und begründen den PP-Bedarf.
Eingabetermine: 15. November (für die erste Jahreshälfte); 15. Mai (für die zweite Jahreshälfte).