Philosophisch-historische Fakultät

Finanzielle Unterstützung

HA-Punkte II

Auf begründeten Antrag der Assistierenden I, Early Postdocs, Advanced Postdocs, Dozent*innen II und Oberassistierenden stehen pro Jahr 24 Personalpunkte (PP) für die projektbezogene Zuteilung von Hilfsassistenzen zur Verfügung. Das Collegium Decanale entscheidet über die Anträge.

Bedingungen

Pro Antrag bewilligt das Collegium Decanale 2 PP für klar umrissene und zeitlich begrenzte Arbeiten, durch Hilfsassistenzen zu bewältigen sind. Anträge für Projekte mit matching funds geniessen Priorität.

Die HA unterstützen zum Beispiel bei:

  • Organisation von Tagungen und Konferenzen, deren Finanzierung gesichert ist
  • Publikation von Sammelbänden
  • Vorbereitung von Drittmittelanträgen

Für die 2 PP kann eine Hilfsassistenz zum Beispiel auf Gehaltsklasse 12 mit einem Beschäftigungsgrad von 40% für einen Monat angestellt werden. Es ist möglich, die 2 PP auf mehrere Personen zu verteilen oder den Beschäftigungsgrad zugunsten einer längeren Anstellungsdauer zu vermindern (20% für 2 Monate, 10% für 4 Monate). Eine antragsberechtigte Person kann pro Eingabetermin eine Massnahme und damit pro Jahr drei Massnahmen beantragen. Das Collegium Decanale bewilligt zweite und dritte Massnahmen nur, wenn anderweitig weniger Punkte als vorhanden beantragt wurden.

Antrag

Es gibt drei Antragstermine: den 1. April, den 1. Juli und den 1. Dezember (für das folgende Frühlingssemester).

Bitte stellen Sie Ihre Anträge formlos per Email an korbinian.seitz@unibe.ch. Bitte beschreiben Sie kurz das Projekt und wofür Sie die Hilfsassistenz einsetzen möchten.