Die Fakultät erstattet Lehrbeauftragten einen Teil der Reisekosten. Bitte füllen Sie dazu das Formular aus und reichen es mit allen Belegen am Dekanat ein.
Lehrbeauftragte, die aus der Schweiz anreisen
Die Fakultät erstattet 25% der Kosten der beigelegten 2.-Klasse-Billetts.
Lehrbeauftragte, die aus dem Ausland anreisen
Die Fakultät erstattet 50% der beigelegten 2.-Klasse-Billetts. Bei Flugreisen erstattet die Fakultät 50% eines durchschnittlichen Economy-Tickets und bittet, so früh wie möglich zu buchen.
Reisen Lehrbeauftragte mehrmals an, liegt das Kostendach pro Lehrauftrag bei CHF 1’000.-
Die Institute können weitere Kosten übernehmen. In Härtefällen kann das Institut ein begründetes Gesuch um Übernahme der gesamten Kosten an das Collegium Decanale stellen.