Grundsatz
Pro Kalenderjahr unterstützt die Fakultät eine Tagungsreise. Bitte konsultieren Sie die universitären Vorgaben zu Dienstreisen am Ende dieser Website.
Zweck der Reise
Die Fakultät fördert die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Tagung (z.B. Konferenz, Workshop, Sommerschule). Die geförderte Person muss einen Beitrag zur Tagung leisten wie etwa Referat, Kommentar, Teilnahme an Podiumsdiskussion, Posterpräsentation, Diskussionsleitung oder ähnliches; nachzuweisen durch das Programm. Besuchen Sie auf einer Reise mehrere Tagungen, fördert die Fakultät die gesamte Reise bis zur Fördergrenze.
Anspruch
Professor*innen, Dozierenden, Assistierende, über Grundmittel angestellte Doktorierende sowie weitere Mitarbeitende. Über kompetitiv eingeworbene Drittmittel angestellte haben nur Anspruch, wenn keine Drittmittel für Reisen zur Verfügung stehen. Über freie Drittmittel angestellte haben keinen Anspruch.
Anmeldung
Bis am 30. April über das Formular am Ende dieser Website. ACHTUNG: Die Anmeldung dient lediglich zur internen Budgetierung der Fakultätsfinanzen. Sie haben in jedem Fall Anspruch auf unterstützung einer Dienstreise pro Jahr durch die Fakultät, auch wenn Sie den Anmeldetermin verpasst haben sollten.
Abrechnung
Bitte reichen Sie die Abrechnung spätestens zwei Monate nach Abschluss der Reise im Dekanat ein. Bei Fragen können Sie sich schon im Vorfeld der Reise an unser Finanzsekretariat wenden. Wir können nur originale Quittungen oder Belege vergüten. Bitte legen Sie ein Programm der Veranstaltung bei. Es gelten folgende Ansätze:
- Europa (geographisch) CHF 600.-
- Aussereuropäische Länder CHF 1'200.-
Falls die Abrechnung CHF 600.- resp. 1’200.- nicht übersteigt, übernimmt die Fakultät höchstens folgende Kosten:
- Z'Morge CHF 12.-
- Z'Mittag CHF 30.-
- Z'Nacht CHF 35.-
- Hotel: Auslagen im Rahmen einer Mittelklasseunterkunft
- Billettkosten für öffentliche Verkehrsmittel.
- Fahrspesen für PKW bis zu max. den Kosten der entsprechenden Bahnbilletts. Die Entschädigung für Privatfahrzeuge liegt bei 70 Rp. pro gefahrenem Kilometer, Tankfüllungen sind inkludiert. Vorgesetzte müssen Reisen mit Motorfahrzeugen zwingend im Voraus schriftlich bewilligen. Die Bewilligung reichen Sie bitte zusammen mit den übrigen Belegen ein.
- Tagungsgebühren
Die Fakultät übernimmt nicht:
- Taxifahrten in der Schweiz
- Mitgliedschaften
Nachwuchswissenschaftler*innen können Mittel für Kinderbetreuung oder die Mitreise von Familienmitgliedern bei der fakultären Gleichstellungskommission beantragen.
Das Dekanat wünscht eine gute und erfolgreiche Reise!