Die Institute und Einheiten evaluieren regelmässig ihre Forschung. Die Forschungsevaluation besteht aus zwei Teilen: a) einer quantitativen und b) einer qualitativen Evaluation.
a) Die quantitative Forschungsevaluation dient der Qualitätssicherung. Sie wird jährlich auf Basis der vom Vizerektorat Forschung, u.a. aus BORIS ermittelten Daten erhoben und den Instituten automatisch zur Stellungnahme vorgelegt. Sie beinhaltet bislang den Publikationsoutput (‘Effizienz’), die Drittmittelakquise (‘Relevanz’) und die Anzahl abgeschlossener Doktorate und Habilitationen (‘Nachwuchsausbildung’). Das Vorgehen und die inhaltlichen Vorgaben sind geregelt in den universitären QSE-Richtlinien § 3.2.