Ich habe vergessen mich für die Masterarbeit anzumelden. Was jetzt?
In Ausnahmefällen ist eine verspätete Anmeldung möglich. Siehe Online-Formular (unter "Anmeldetermin" -> "verspätete Anmeldung").
Bitte wenden Sie sich an Urs Zürcher. Eine kurze Mail genügt.
Wo finde ich die Vorgaben betreffend Layout der Masterarbeit?
Das Dekanat hat keine speziellen Vorgaben zum Layout der Masterarbeit. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren/Ihre Betreuer*in oder Ihr Institut.
Allgemeine Vorgaben:
Titelblatt: Institut, Betreuer*in, Titel der Arbeit, eigener Name, Matrikel-Nr., Hauptfach/Major, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail, Abgabe-Datum.
Zusätzlich muss das Formular Erklärung zur Masterarbeit als letzte Seite der Arbeit eingebunden resp. angehängt werden.
Wie viele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?
Maximal +10%. Bei einem 120 ECTS-Master = max. 132 Ects. Alle zusätzlichen ECTS müssen in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschoben werden.
Wo/Wie kann ich die Masterarbeit einreichen?
Siehe unter "Abgabe der Masterarbeit".
Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Masterarbeit abgegeben habe?
Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).
Erst wenn Sie den "Antrag für die Ausstellung des Diploms" im Dekanat einreichen möchten (siehe weiter unten, unter "Termine") müssen alle Leistungen (exkl./ohne Masterarbeit) in Ihrem KSL-Profil eingetragen sein.
Die Masterarbeit ist nicht meine letzte Leistung - ist das überhaupt erlaubt?
Btte erkundigen Sie sich beim betreffenden Institut resp. lesen Sie den Studienplan Ihres Major-Fachs.
Sollten noch Leistungen im Nebenfach zu erbringen sein, ist dies kein Problem.
Sollten Sie noch ein weiteres Semester benötigen: Bitte informieren das Dekanat kurz per E-Mail, sobald Sie die Masterarbeit eingereicht haben.
Wann wird meine Masterarbeit (Note) in KSL eingetragen?
Siehe nächste Frage.
Muss ich warten bis meine Masterarbeit in KSL eingetragen ist, bevor ich den "Antrag für die Ausstellung des Diploms" im Dekanat einreiche?
Nein, das Dekanat trägt die Masterarbeit erst nach der "Annahme der Gutachten an der Fakultätssitzung" ein (siehe weiter unten, unter "Termine").
Sie können das Diplom bereits vorher beantragen.
Ich habe die Masterarbeit, sowie einen vollständigen Diplom-Antrag eingereicht. Muss ich noch etwas unternehmen?
Nein, Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Die Note Ihrer Masterarbeit wird vom Dekanat eingetragen (siehe vorherige Frage) und Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Promotionsfeier eine Einladung per E-Mail und können sich dann für die Feier an- resp. abmelden.
Einige Informationen zur Promotionsfeier finden Sie auch auf dieser Seite (etwas weiter unten).
Meine Masterarbeit wurde in KSL eingetragen, befindet sich aber noch in der "Zwischenablage". Was muss ich tun?
Keine Sorge, Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Masterarbeit wird innerhalb von 2-3 Tagen nach der Annahme der Gutachten (an der Fakultätsitzung - siehe letzte Frage) vom Dekanat ins richtige Gefäss verschoben.
Muss ich für die Ausstellung des Diploms und die Promotionsfeier immatrikuliert sein?
Nein.
Ist es möglich, bereits vor der Promotionsfeier eine Abschlussbestätigung zu erhalten (für z.B. Bewerbungen)?
Ja.
Für Bewerbungen resp. Ihre*n derzeitigen Arbeitgeber*in (z.B. wenn ausschlaggebend betr. Lohn):
Wenn Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben kann das Dekanat Ihnen lediglich einen "voraussichtlichen Abschluss" (ohne Auflistung einzelner Leistungen) bestätigen, sofern in Ihrem KSL-Profil nur noch die Masterarbeit fehlt.
Wichtig: Für Bewerbungen an einer anderen Hochschule, Anstellungen resp. Anmeldung zum Doktorat zwingend nötig:
Erst wenn das Gutachten Ihrer Masterarbeit an der Fakultätssitzung angenommen worden ist (siehe weiter unten, unter "Termine") & Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben, kann Ihnen Urs Zürcher eine offizielle Abschlussbestätigung (inklusive Auflistung aller erbrachten Leistungen) ausstellen.
Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann und ich mich nicht fürs nächste Semester immatrikulieren muss?
- für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (ca. Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
- für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (ca. Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?
Dies ist kein Fehler.
Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.