Philosophisch-historische Fakultät

Masterabschluss

Die Anmelde- und Abgabetermine für die Masterarbeit sowie das Anmeldeformular finden Sie auf dieser Seite (weiter unten); es gibt pro Semester einen Anmeldeschluss.

Neu können Sie sich auch online für die Masterarbeit anmelden: Weiter zur online-Anmeldung.

Die Anmeldung der Masterarbeit ist verbindlich und kann nicht zurückgezogen werden.

Sie müssen jeweils:
1 gebundenes (nicht geringt oder geheftet) Exemplar der Arbeit -> am Dekanat

(Mögliche Bindungungen: Fastbackbindung oder Klebebindung. Nicht zulässig: Wirobindung resp. geringte Bindung)

&

1 weiteres Exemplar direkt -> bei der/dem Gutachter:in resp. der Betreuungsperson einreichen.

Am Dekanat reichen Sie zusätzlich das Formular Erklärung zur Masterarbeit (doc, 92KB) ein; dieses kann auch gleich als letzte Seite der Arbeit eingebunden sein.

Wichtig: die Betreuungsperson unterzeichnen die Erklärung erst nach der ersten Fakultätssitzung im Semester.

Sie können das Exemplar für das Dekanat folgendermassen einreichen:

  • per A-Post verschicken (ausschlaggebend ist das Datum des Poststempels)
  • zu den üblichen Bürozeiten am Dekanat abgeben (kurz Klingeln oder Klopfen) -> 2. OG, Unitobler
  • im Briefkasten deponieren (rechts neben der Eingangstür des Dekanats, im 2. OG)


Die Abgabe der Masterarbeit ist verbindlich. Diese kann nicht im Nachhinein zurückgezogen oder verlängert werden.

Die Fakultät verabschiedet die Gutachten zu den Masterarbeiten in der jeweils ersten Fakultätssitzung des Frühjahrs- und Herbstsemesters Mitte Februar und Mitte September.
Nach dieser Sitzung können Sie Ihr Gutachten bei Ihrer Betreuungsperson anfordern.

Ihre Anmeldung ist verbindlich, Sie können diese nicht zurückziehen. Sie können den Abgabetermin jedoch verschieben: das Formular Gesuch um Verlängerung der Abgabe der Masterarbeit für die Verlängerung um ein Semester finden Sie auf dieser Webseite (weiter unten).

Achtung: Emeriti dürfen Masterarbeiten nur noch innert 12 Monaten nach ihrer Emeritierung betreuen!

Sollten Sie eine zweite Verlängerung um ein weiteres Semester benötigen, muss das Collegium Decanale (kurz: "CD") diese genehmigen.
Reichen Sie dazu ein, von Ihrer Betreuungsperson unterzeichnetes, schriftliches Gesuch im Dekanat (z. Hd. Collegium decanale)  ein, erläutern Sie im Schreiben die Gründe (ca. 3 - 4 Sätze) für die wiederholte Verzögerung und legen Sie ggf. Arbeits-, Arztzeugnisse etc. bei.

Die Sitzung des Collegium Decanale (CD) findet während des Semesters i.d.R. (Ausnahme: Vorlesungsfreie Zeit) einmal in der Woche statt.
Sie werden dann per Post über den Entscheid informiert.

Wichtig: Lesen Sie die beiden folgenden Artikel (siehe weiter unten) durch: RSL 2021, Art. 56 & UniV, Art. 35.

Verlängerung innerhalb der Session (um max. 1 Monat - spätestens 1 Woche vor dem Abgabetermin einreichen)

Eine Verlängerung von max. einem Monat ist in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson möglich. Sie können dann noch in der laufenden Session abschliessen (siehe Termine).
Reichen Sie ein vollständiges Verlängerungs-Gesuch beim Dekanat ein.

RSL 2021, Art. 56

1. Eine Masterarbeit ist innerhalb der vorgesehenen Frist beim Dekanat einzureichen.

2. Kann die Masterarbeit aus wichtigen Gründen (Art. 35 UniV - siehe weiter unten) nicht fristgerecht fertiggestellt werden, so kann die Dauer von der Betreuerin oder dem Betreuer einmalig um ein Semester verlängert werden.

3. Weitere Fristverlängerungen um jeweils ein Semester können vom Collegium Decanale bewilligt werden. Dazu bedarf es eines schriftlich begründeten Gesuchs, das von der Betreuerin oder dem Betreuer unterstützt wird. Ablehnende Entscheidungen ergehen in Form einer anfechtbaren Verfügung des Collegium Decanale.

4. Hält eine Kandidatin oder ein Kandidat die für die Abgabe der Masterarbeit gesetzte Frist nicht ein, wird die Arbeit mit der Note 1 bewertet.

UniV (Verordnung über die Universität), Art. 35

1 Aus wichtigen Gründen ist die Studienzeit angemessen zu verlängern.

Als wichtige Gründe gelten namentlich:

  • Krankheit
  • Schwangerschaft / Kinderbetreuung
  • studienbezogene Praktika ausserhalb der Studienpläne
  • auswärtige Studienaufenthalte
  • Sprachkurse für Fremdsprachige
  • Militärdienst / Zivildienst
  • ehrenamtliches Engagement innerhalb der Universität
  • Erwerbstätigkeit

Neu können Sie Ihr Masterdiplom auch online beantragen: Weiter zum Formular.
Sollte der Link vorübergehend nicht funktionieren, können Sie den vollständigen Antrag auch einscannen und per Mail an info@histdek.unibe.ch senden

Alle Formulare finden Sie auf dieser Website (weiter unten).

Zu einem vollständigen Antrag gehören:

  • ein ausgefülltes Antragsformular (Wichtig: aktuelle Adresse, Titel der Master-Arbeit)

 

 

  • Major + Minor resp. Mono müssen vorher vom betreffenden Institut / Center kontrolliert werden

    Möglichkeit 1: wird/werden vom Institut / Center in KSL auf "FACHANFORDERUNG erfüllt" resp. "bestanden" (= grosser grüner Balken, nicht nur "erfüllt", grünes kleines "E") gesetzt

Ein Bild des im KSL auf grün gesetzten Balkens

WICHTIG: Ihr Institut (in der Regel die Studienberatung) muss den Studiengang auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E" resp. "Erfüllt" - siehe Bild).

Ausnahme: Master Major/Mono - diesen muss das Institut lediglich im KSL kontrollieren (Studiengang auf "Fachanforderung erfüllt" setzen). Ist dies erledigt, muss dem Antrag keine Bescheinigung beiliegen. Der grüne Balken in KSL bestätigt, dass der Mono/Major/Minor in KSL kontrolliert wurde.

Das Dekanat setzt den Major/Mono direkt auf "bestanden", nachdem die Master-Arbeit eingetragen ist (nach der Annahme der Gutachten, siehe Termine).

Ist dies erledigt, müssen Sie dem Antrag nicht zwingend eine Bescheinigung beilegen. Der grüne Balken in KSL bestätigt, dass der Mono/Major/Minor in KSL kontrolliert ist.

 

Möglichkeit 2: wird/werden durch eine vom Institut unterzeichnete Bescheinigung bestätigt, dass alle Leistungen gemäss Studienplänen sowie RSL21 erbracht sind.

Für ausserfakultäre Minor braucht es keine schriftliche Bescheinigung (siehe Tab "Abschluss MA-Minor")

 

 

  • Gebührennachweis für die Abschlussgebühr/Leistungskontrollen (CHF 300.-), z. B. ein Ausdruck des Zahlungsübertrages via E-Banking.
     -> siehe unter: "Abschlussgebühr, Konto-Daten Dekanat"
    WICHTIG:
    1. Name + Kontonummer (IBAN) der Absender:in muss zu sehen sein
    2. Der Status der Überweisung muss ABGESCHLOSSEN sein. Anträge resp. Gebührennachweise mit z.B. Status "Bereits zur Ausführung", "Pendent" etc. gelten als unvollständig und werden abgewiesen.
Ein Bild eines korrekt ausgefüllten Empfangsscheines

Sie können den Antrag auch ausserhalb der Öffnungszeiten im Briefkasten des Dekanats deponieren (rechts neben Eingang).

In Ausnahmefällen (Auslandaufenthalt, weite Anreise) können Sie den Antrag auch per Email als PDF an Urs Zürcher senden.

Ausserfakultärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Fakultät)

Das Institut setzt im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach beantragen Sie das Masterdiplom beim Dekanat des Major-Fachs.

Ausserfakultärer Minor (Minor an anderer Fakultät, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Das Dekanat der Fakultät an der Sie den Minor studieren setzt im KSL den Minor auf "bestanden" (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach beantragen Sie das Masterdiplom bei uns. Eine schriftliche Bestätigung oder Bescheinigung braucht es nicht.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an der Phil.-hist. Fakultät, Major an anderer Universität)

Das Institut setzt im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach beantragen Sie per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung, die wir Ihnen per Post schicken.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.

Ausseruniversitärer Minor (Minor an anderer Universität, Major an der Phil.-hist. Fakultät)

Bitte legen Sie dem Antrag um Ausstellung des Masterdiploms eine Abschlussbestätigung der Universität bei, an der Sie den Minor abgeschlossen haben (mit Gesamtprädikat, Anzahl ECTS, Datum, Stempel, Unterschrift).

Die Abschlussgebühr von CHF 300.- können Sie per E-Banking auf das Konto des Dekanats überweisen:

Bank:
Berner Kantonalbank, 3001 Bern

IBAN: CH68 0079 0042 3117 1242 2
PC: 30-106-9
Konto-Nr. 42 3.117.124.22
Clearing-Nr. 790
BIC/SWIFT: KBBECH22XXX

 

Adresse Dekanat / Empfänger:

Universität Bern
Philosophisch-historische Fakultät, Dekanat
Länggassstrasse 49
3012 Bern

Die Prüfungsberechtigung ist geregelt im Promotionsreglement Art. 8.1 sowie im RSL 21 Art. 24. Folgende Personen dürfen Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen im Master abnehmen:

  • ordentliche, ausserordentliche und assoziierte Professor*innen
  • Assistenzprofessor*innen und SNF Förderprofessor*innen
  • habilitierte Mitglieder der Fakultät
  • Hauptamtliche Dozierende I und II, Assistenzdozierende mit tenure track
  • Advanced Postdocs und Senior Research Assistants
  • Promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (mit Einverständnis des Instituts)

Sollen andere Fakultätsmitglieder die Prüfungen abnehmen, muss die oder der Betreuende für jede Prüfung ein Gesuch um Erteilung einer Prüfungsberechtigung an das Collegium Decanale richten. Das geht sehr bequem online.

Ich habe vergessen mich für die Masterarbeit anzumelden. Was jetzt?

 In Ausnahmefällen ist eine verspätete Anmeldung möglich. Siehe Online-Formular (unter "Anmeldetermin" -> "verspätete Anmeldung").

Bitte wenden Sie sich an Urs Zürcher. Eine kurze Mail genügt.

 

Wo finde ich die Vorgaben betreffend Layout der Masterarbeit?

Das Dekanat hat keine speziellen Vorgaben zum Layout der Masterarbeit. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren/Ihre Betreuer*in oder Ihr Institut.

Allgemeine Vorgaben:
Titelblatt: Institut, Betreuer*in, Titel der Arbeit, eigener Name, Matrikel-Nr., Hauptfach/Major, Adresse, Telefon-Nr., E-Mail, Abgabe-Datum.

Sie geben 1 gebundenes (nicht geringt oder geheftet) Exemplar der Arbeit am Dekanat ab und 1 weiteres bei der/dem Gutachter*in. Am Dekanat reichen Sie zusätzlich das Formular Erklärung zur Masterarbeit ein, dieses kann auch gleich als letzte Seite der Arbeit eingebunden sein.

Mögliche Bindungungen: Fastbackbindung oder Klebebindung. Nicht zulässig: Wirobindung resp. geringte Bindung.

 

Wie viele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?

Maximal +10%. Bei einem 120 ECTS-Master = max. 132 Ects. Alle zusätzlichen ECTS müssen in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschoben werden.

 

Wo/Wie kann ich die Masterarbeit einreichen?

Siehe unter "Abgabe der Masterarbeit".

 

Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Masterarbeit abgegeben habe?

Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).

Erst wenn Sie den "Antrag für die Ausstellung des Diploms" im Dekanat einreichen möchten (siehe weiter unten, unter "Termine") müssen alle Leistungen (exkl./ohne Masterarbeit) in Ihrem KSL-Profil eingetragen sein.

 

Die Masterarbeit ist nicht meine letzte Leistung - ist das überhaupt erlaubt?

Btte erkundigen Sie sich beim betreffenden Institut resp. lesen Sie den Studienplan Ihres Major-Fachs.

Sollten noch Leistungen im Nebenfach zu erbringen sein, ist dies kein Problem.
Sollten Sie noch ein weiteres Semester benötigen: Bitte informieren das Dekanat kurz per E-Mail, sobald Sie die Masterarbeit eingereicht haben.

 

Wann wird meine Masterarbeit (Note) in KSL eingetragen?

Siehe nächste Frage.

 

Muss ich warten bis meine Masterarbeit in KSL eingetragen ist, bevor ich den "Antrag für die Ausstellung des Diploms" im Dekanat einreiche?

Nein, das Dekanat trägt die Masterarbeit erst nach der "Annahme der Gutachten an der Fakultätssitzung" ein (siehe weiter unten, unter "Termine").
Sie können das Diplom bereits vorher beantragen.

 

Ich habe die Masterarbeit, sowie einen vollständigen Diplom-Antrag eingereicht. Muss ich noch etwas unternehmen?

Nein, Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Die Note Ihrer Masterarbeit wird vom Dekanat eingetragen (siehe vorherige Frage) und Sie erhalten ca. 2 Wochen vor der Promotionsfeier eine Einladung per E-Mail und können sich dann für die Feier an- resp. abmelden.
Einige Informationen zur Promotionsfeier finden Sie auch auf dieser Seite (etwas weiter unten).

 

Meine Masterarbeit wurde in KSL eingetragen, befindet sich aber noch in der "Zwischenablage". Was muss ich tun?

Keine Sorge, Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die Masterarbeit wird innerhalb von 2-3 Tagen nach der Annahme der Gutachten (an der Fakultätsitzung - siehe letzte Frage) vom Dekanat ins richtige Gefäss verschoben.

 

Muss ich für die Ausstellung des Diploms und die Promotionsfeier immatrikuliert sein?

Nein.

 

Ist es möglich, bereits vor der Promotionsfeier eine Abschlussbestätigung zu erhalten (für z.B. Bewerbungen)?

Ja.

Für Bewerbungen resp. Ihre*n derzeitigen Arbeitgeber*in (z.B. wenn ausschlaggebend betr. Lohn):
Wenn Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben kann das Dekanat Ihnen lediglich einen "voraussichtlichen Abschluss" (ohne Auflistung einzelner Leistungen) bestätigen, sofern in Ihrem KSL-Profil nur noch die Masterarbeit fehlt.

Wichtig: Für Bewerbungen an einer anderen Hochschule, Anstellungen resp. Anmeldung zum Doktorat zwingend nötig:
Erst wenn das Gutachten Ihrer Masterarbeit an der Fakultätssitzung angenommen worden ist (siehe weiter unten, unter "Termine") & Sie einen vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Diploms" eingereicht haben, kann Ihnen Urs Zürcher eine offizielle Abschlussbestätigung (inklusive Auflistung aller erbrachten Leistungen) ausstellen.

 

Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann und ich mich nicht fürs nächste Semester immatrikulieren muss?

  • für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (ca. Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
  • für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (ca. Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.

 

Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?

Dies ist kein Fehler.
Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.

Promotionsfeier der Phil.-hist. Fakultät

am Freitag, 11. Oktober 2024, 17:00 Uhr

im Grossen Saal des Casino Bern,
Casinoplatz 1, 3011 Bern
(www.casinobern.ch/kontakt)

Parkplätze: www.parking-bern.ch

Bitte beachten Sie folgende Informationen:

  • Türöffnung um 16.30 Uhr
  • Voraussichtliche Anzahl Begleitpersonen: max. 3 Angehörige
  • Die ersten paar Sitzreihen sind für Doktorand:innen und ihre Angehörigen reserviert (Schilder beachten)
    Wichtig: Freie Platzwahl. Bei vielen Anmeldungen finden die Angehörigen der MA-Absolvent*innen in der Galerie Platz
  • Das Apéro wird ca. ab 18.15 Uhr eröffnet

Der Link zur Anmeldung wird frühestens ab dem 23.9.2024 per E-Mail verschickt.