Individuelle Studienvoraussetzungen
Die folgenden Studienausweise berechtigen zur Zulassung zum Major Editionsphilologie:
a) |
Bachelorabschluss einer Schweizer universitären Hochschule mit mindestens 60 ECTS-Punkten in einer der Studienrichtungen gemäss Anhang, sofern mit dem Erbringen von Zusatzleistungen von maximal 60 ECTS-Punkten die nötigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erworben werden können; |
b) |
Bachelorabschluss einer anerkannten ausländischen Universität mit äquivalenten Qualifikationen, sofern mit dem Erbringen von Zusatzleistungen von maximal 60 ECTS-Punkten die nötigen Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erworben werden können. |
Es können zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die im absolvierten Bachelorstudium nicht erworben worden sind. Diese Zusatzleistungen werden in Form von Bedingungen (Abs. 1 Bst. b) und/oder Auflagen (Abs. 1 Bst. a) individuell definiert. Die entsprechenden ECTS-Punkte werden separat als Zusatzleistungen im Diploma Supplement ausgewiesen. Weitere Einzelheiten regelt Artikel 5a RSL 05.
Bitte konsultieren Sie die Studienvoraussetzungen für den Minor im Studienplan.
Der Bachelorabschluss darf nicht mehr als zehn Jahre zurückliegen. Begründete Ausnahmen sind möglich.
Anhang 1 - Beteiligte Universitätsinstitute
- Historisches Institut
- Institut für Englische Sprachen und Literaturen
- Institut für Germanistik
- Institut für Französische Sprache und Literatur
- Institut für Islamwissenschaft und Neuere Orientalische Philologie
- Institut für Italienische Sprache und Literatur
- Institut für Klassische Philologie
- Institut für Musikwissenschaft
- Institut für Slavische Sprachen und Literaturen
- Institut für Spanische Sprache und Literaturen