Bis wann muss ich das Bachelor-Diplom beantragen?
Sie können einen vollständigen Antrag jederzeit einreichen. Es gibt keine Abgabefristen. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen")
Muss ich immatrikuliert sein, um den Diplomantrag einzureichen?
Nein. Sofern Sie sich NICHT in den Master (an der Universität Bern) umschreiben lassen, ist es nicht nötig immatrikuliert zu sein, um das Diplom zu beantragen.
Z.B. wenn Sie an einer anderen Universität Ihr Masterstudium beginnen oder eine Arbeitsstelle antreten etc.
Ich habe einen Minor an der phil.-hist. Fakultät abgeschlossen. Wie bekomme ich eine Bestätigung?
Siehe unter "Abschluss BA-Minor".
Das Institut muss im KSL den Minor auf "Fachanforderung erfüllt" setzen (grüner Balken, nicht nur grünes "E"). Danach können Sie beim Dekanat per Email eine Leistungsübersicht resp. eine Minor-Bestätigung beantragen, die wir Ihnen per Post schicken.
Sie müssen KEINEN Diplom-Antrag ausfüllen.
In welches Gefäss (KSL) müssen Leistungen verschoben werden, welche ich im Master anrechnen lassen möchte (z.B. vorgezogene Masterleistungen)?
Diese Leistungen gehören in die "Zwischenablage" und können nach der Umschreibung in den Master von Ihnen verschoben werden. Bitte nicht in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschieben - diese Leistungen sind dann an den Bachelor gebunden.
Gibt es eine Promotionsfeier für den Bachelor-Abschluss?
Nein. Die Diplome werden per A-Post verschickt.
Bis wann muss ich die Bachelor-Arbeit bei den Dozent:innen abgeben, damit ich meinen Bachelor im folgenden Semester abschliessen kann?
siehe auch "Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), dass diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann?"
Grundsätzlich hängt dies von mehreren Faktoren ab und variiert von Institut zu Institut:
1. Wie viel Zeit benötigt die Begutachtung & der Eintrag in KSL?
Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Person (i.d.R. Dozent:in) wie lange sie für die Begutachtung der Arbeit benötigt UND wann die Note ungefähr in Ihr KSL-Profil eingetragen ist.
2. Sind noch weitere Leistungen neben der BA-Arbeit zu erbringen resp. noch nicht in KSL ersichtlich?
Sollte das Institut die Leistungen noch nicht in KSL eingetragen haben, erkundigen Sie sich bei den Dozent:innen.
Falls nicht, siehe 3.
3. Haben Sie den vollständigen "Antrag für die Ausstellung des Bachelor-Diploms" im Dekanat eingereicht?
Die Ausstellung des Diplom dauert in der Regel maximal 3 Wochen. Sollte der Antrag unvollständig sein, kann sich die Ausstellung verzögern.
Bis wann muss der oder die Dozent:in die Note in KSL eingetragen haben, damit ich per Ende des folgenden Semesters abschliessen kann?
Siehe Punkt 3. der oberen Frage.
Also in der Regel mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Ausstellungstermin. Bitte beachten Sie die Fristen zur Umschreibung (siehe Tab "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen")
Kann ich mich beim ZIB in den Master umschreiben lassen, sobald ich den Diplom-Antrag eingereicht habe?
Nein, erst wenn wir Ihren Bachelor in KSL abgeschlossen haben (oberster Balken -> komplett grün). Ca. einen Tag später können Sie sich beim ZIB melden, um sich in den Master umschreiben zu lassen.
Bitte erwähnen Sie dass es eilt, wenn Sie das Diplom beantragen.
Siehe auch unter "Umschreibung ins Masterstudium, Fristen, vorgezogene Masterleistungen".
Wenn ich keinen Master beginnen möchte resp. an einer anderen Hochschule weiterstudieren möchte: Kann ich mich exmatrikulieren, sobald ich die Bachelorarbeit abgegeben habe?
Ja, sofern Sie alle zum Abschluss nötigen Leistungen erbracht haben (z.B. Arbeiten eingereicht, Prüfungen geschrieben).
Sie müssen nicht immatrikuliert sein um das Bachelordiplom zu beantragen.
Wieviele ECTS dürfen sich maximal in meinem Major/Minor befinden?
Maximal +10%. Bei einem 180 ECTS-Bachelor = max. 198 ECTS. Alle zustäzlichen ECTS müssen in die "freiwilligen Zusatzleistungen" verschoben werden.
Wichtig betr. Leistungen, welche Sie sich im Master anrechnen lassen möchten -> diese müssen in die "Zwischenablage" in KSL verschoben werden.
Bis wann muss ich eine Leistung erbringen (z.B. Arbeit einreichen, Prüfung schreiben), damit diese noch dem laufenden Semester angerechnet werden kann?
- für das Frühlingssemester muss die Leistung vor der 38. Kalenderwoche (Mitte September) des laufenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
- für das Herbstsemester muss die Leistung vor der 8. Kalenderwoche (Mitte Februar) des folgenden Jahres abgegeben oder erbracht sein.
Warum fehlt bei der englischen Übersetzung (Diplom & Diploma Supplement) die Unterschrift/Stempel?
Dies ist kein Fehler.
Da es sich lediglich um eine Übersetzung handelt, darf nur das Original (in Deutsch) unterzeichnet werden. Darum auch die Information unten auf dem Diplom (resp. der letzten Seite im Diploma Supplement): "This is a translation. The original was issued in German".
Die Übersetzung des Diploms (resp. Diploma-Supplements) muss daher immer zusammen mit dem Original vorgewiesen werden.